Landgericht Nürnberg-Fürth: Urteil im „Ringer-Streit“ verkündet – Klarer Sieg für die DRL
Der Vorsitzende der 19. Zivilkammer, Dr. Rainer Beisenwenger, hat heute in dem u. a. zwischen der Deutschen Ringerliga (Klägerin zu 1) und dem Deutschen RingerBund (Beklagter zu 1) geführten Rechtsstreit u. a. darüber, ob die Sperre für internationale Wettbewerbe von Sportlern, welche für Mannschaften der Deutschen Ringerliga antreten, zulässig ist, folgendes Endurteil verkündet: