Wegweisender Sieg vor Gericht – Weltverband UWW darf Ringer der Deutschen Ringerliga nicht sperren
Einen wegweisenden Erfolg für die Deutsche Ringerliga brachte die heutige Entscheidung des Schweizer Bezirksgerichts Vevey. Hier hatte die DRL Einstweilige Verfügungen gegen die durch den Weltverband UWW ausgesprochenen und angedrohten Sperren ihrer Ringer beantragt.
Diesem Ersuchen gab das Gericht heute vollumfänglich statt.
Im Einzelnen bedeutet dies: Es wurden mit sofortiger Wirkung die Sperren, welche die UWW am 28. September 2017 gegen die von die von der DRL vertretenen Ringer aussprach, aufgehoben.
- Es wurde der UWW verboten, die von der DRL vertretenen Ringer, welche von den Entscheiden der UWW am 28. September 2017 betroffen sind, zu suspendieren.
- Es wurde der UWW verboten, gegen die von der DRL vertretenen Ringer (auch die noch nicht gesperrten), irgendeine Suspendierung oder irgendeine andere Sanktion zu fällen.
- Es wurde der UWW verboten, den von der DRL vertretenen Ringern (auch die noch nicht gesperrten) zu verbieten, an irgendwelchen internationalen Turnieren und an der Deutschen Ringerliga 17/18 teilzunehmen.
Begeistert von der schnellen Entscheidung im Sinne der Deutschen Ringerliga zeigte sich DRL-Geschäftsführer Markus Scheu: „Wir haben immer gesagt, dass die Sperrandrohungen gegen unsere Sportler keine Rechtsgrundlage haben. Die heutige Entscheidung zeigt, wie fundiert unsere Rechtsposition ist. Ab sofort können alle auf unseren Meldelisten vertretenen Ringer in der DRL starten, ohne Angst vor einer Sperre zu haben.
Vor allem aber können wir uns nun endlich wieder unserem Ziel widmen, den Ringsport nach vorne zu bringen. Dem Deutschen Ringerbund werden wir zeitnah unsere Vorschläge für eine Zusammenarbeit übermitteln.“
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